DHG-Forschungsstipendien für hydrologische Feldstudien
Jedes Jahr schreibt die DHG bis zu fünf Feldstipendien von bis zu 2.000 € für Nachwuchswissenschaftler*innen aus, um sie bei innovativen hydrologischen Feldstudien zu unterstützen. Die Stipendien sollen dazu beitragen, Nachwuchswissenschaftler*innen zu befähigen, eigenverantwortlich und auf hohem wissenschaftlichen Niveau Prozessverständnis für die hydrologische Grundlagenforschung oder für angewandte Forschungsfelder zu erlangen oder Pilotstudien für Projektanbahnungen durchzuführen. Die Stipendien werden einmal jährlich vergeben und sind für die volle Bandbreite der hydrologischen Prozessstudien vorgesehen.
Wer kann sich bewerben und was wird finanziert?
Unter Nachwuchswissenschaftler/innen fallen Doktorand/innen, Postdoktorand/innen und in Ausnahmefällen besonders engagierte M.Sc.-Studierende. Das Stipendium kann für Reise- und Laborkosten ausgegeben werden; Gerätschaften können nur finanziert werden, wenn anderweitig kein Geld dafür zur Verfügung steht. Die Finanzierung von Kinderbetreuungskosten für die Zeit der Feldstudien erfolgt nur in Ausnahmefällen. Kongressreisen sind von der Finanzierung ausgeschlossen.
Ablauf und notwendige Unterlagen
Alle notwendigen Unterlagen müssen bis zum 31. Mai des entsprechenden Jahres eingereicht werden, wobei Einreichungen jeweils ab dem 01.Mai angenommen werden. Verbindlich ist der elektronische Posteingang. Stipendienzusagen werden etwa 5 Wochen nach der Frist versendet. Die Bewerbung sollte inhaltlich einen weitgehend experimentellen, hydrologischen Fokus haben. Das Stipendium ist innerhalb von 12 Monaten nach der Benachrichtigung anzutreten, ansonsten verfällt der Anspruch. Die Bewerbungsunterlagen sind digital im Zeitraum 1. bis 31. Mai bei der Geschäftsstelle einzureichen (geschaeftsstelle@dhydrog.de). Bewerbungsunterlagen umfassen eine Kurzfassung von 100 Wörtern für eine Erstveröffentlichung der Zeitschrift „Hydrologie und Wasserbewirtschaftung, HyWa“, eine Projektbeschreibung von max. drei Seiten mit einer Beschreibung der wissenschaftlichen Zielsetzung, Feldstudienbeschreibung und der Erklärung der beantragten Kosten, einen maximal zweiseitigen Lebenslauf einschließlich Publikationsverzeichnis und ein kurzes (!) Gutachten einer betreuenden Person oder eines Hochschuldozenten. Der genannte Seitenumfang sollte nicht überschritten werden.
Ablauf und Kriterien der Begutachtung
Die Begutachtung der eingegangenen Anträge wird von einem Komitee vorgenommen, das vom Präsidium der der DHG bestimmt wird und sich in der Regel aus zwei Mitgliedern des erweiterten Präsidiums und/oder den Leitenden der Arbeitskreise zusammensetzt. Folgende Kriterien gehen zu jeweils gleichen Teilen in die Begutachtung der Anträge ein: 1) wissenschaftliche Innovation, 2) klare Vorhabensbeschreibung und Durchführbarkeit, und 3) Impakt für den Karriereweg des/r Nachwuchswissenschaftlers/in.
Erfolgreicher Förderungsentscheid
Nach der Zusage und im Verlauf des Stipendiums wird erwartet, dass die Zuwendung der DHG in Artikeln, Konferenzen und Postern entsprechend angezeigt wird. Nach Abschluss des Stipendiums ist bei der DHG ein ca. dreiseitiger schriftlicher Bericht über das Feldstudium in der Geschäftsstelle einzureichen, welcher auf der Webseite der DHG, in der HyWa und über die DHG-News veröffentlicht werden darf. Des Weiteren sind alle Belege der entstandenen Kosten nach Abschluss der Feldreise der Geschäftsstelle vorzulegen.
Bei Fragen zu der Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Herrn Prof. Peter Chifflard, Philipps-Universität Marburg, Mitglied des geschäftsführenden Präsidiums der DHG (peter.chifflard@geo.uni-marburg.de).